Die Podologie Praxis Schildhauer ist auch während der Corona-Krise für Sie da.
Podologen sind Bestandteil der medizinischen Grundversorgung.
Daher dürfen wir auch notwendige Behandlungen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung durchführen, wenn kosmetische Fußpflegesalons und andere Geschäfte aufgrund behördlicher Anweisungen geschlossen sind. Auch dann sind wir auch weiterhin für Sie im Einsatz.
Wir arbeiten selbstverständlich nach den höchsten Hygienestandards. Das bedeutet u.a., dass Mund-Nasenschutz und Handschuhe selbstverständlich sind.
Wir bitten Sie, während Sie in der Praxis sind, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Gegebenenfalls bekommen Sie für die Behandlungsdauer von uns einen Mundschutz zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie selbst einen Mundschutz zu Hause haben, bringen Sie diesen bitte zur Behandlung mit!
Selbstverständlich steht auch für Sie ein Desinfektionsmittel für Ihre Hände bereit.
Vereinbarte Termine behalten Ihre Gültigkeit.
Falls Sie Symptome einer Erkältung wie Husten, Fieber, Halsschmerzen oder Schnupfen haben, bitten wir Sie allerdings unsere Praxis nicht zu besuchen und Ihre Termine rechtzeitig (24 Stunden vorher) telefonisch oder per E-Mail abzusagen.
Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Corona-Risikogebiet waren oder Kontakt mit einem Verdachtsfall oder einem bestätigten Fall hatten.
Montag | 08:30–17:00 Uhr |
Dienstag | 08:30–17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30–17:00 Uhr |
Donnerstag |
08:30–17:00 Uhr |
Freitag |
08:30–17:00 Uhr |
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Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie.
Sie umfassen vorgeugende, heilende und therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert